Laserschutzbeauftragter für technische Anwendungen

Beschreibung

Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist gemäß § 5 OStrV ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Die Fachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Unsere Ausbildungsseminare erfüllen die in der TROS Laserstrahlung definierten gesetzlichen Anforderungen. Sie haben die Wahl zwischen dem eintägigen Basis- und dem zweitägigen Intensiv-Seminar.

LSB1 (1-tägig):
Dieses Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotenziale beim Betrieb von Lasereinrichtungen. Die Teilnehmer werden über die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung unterrichtet und lernen wirksame Schutzmaßnahmen kennen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen, Vorschriften und Gesetze eingegangen.

Inhalte

  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Lasersicherheit und -schutz - Direkte Gefährdungen
  • Lasersicherheit und -schutz - Indirekte Gefährdungen
  • Praxis: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Der Laserschutzbeauftragte - Aufgaben und Verantwortung

LSB2 (2-tägig):
In dem 2-tägigen Intensivseminar wird zusätzlich die Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung von Laserstrahlung vermittelt. Nach einer Einführung über den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung werden verschiedene Expositionsszenarien besprochen. Es werden die wesentlichen Korrekturfaktoren für die Berechnung
vorgestellt und zwei Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Beispiele für die Schutzstufenberechnung runden das Programm ab.

Inhalte

Inhalte wie beim 1-tägigen Kurs (siehe oben), zusätzlich werden folgende Themen behandelt:

  • Korrekturfaktoren für Expositionsgrenzwerte und ihre Bedeutung
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für eine Laserbearbeitungsmaschine
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für ein gepulstes Lasersystem
  • Berechnung von Laserschutzfiltern und -Vorhängen

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter, die künftig für die Lasersicherheit verantwortlich sind und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten.

Teilnehmer sollten die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen. 

Für die Auffrischung der Sachkunde empfehlen wir unsere Vertiefungskurse:
Sicherheit von Laseranlagen 
Gefahrstoffe in der Lasermaterialbearbeitung

PDF des Programms

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Logo LZH Laser Akademie GmbH

Datum
19.09.2016 - 20.09.2016
9:00 Uhr - 16:30 Uhr

Stadt
Hannover

Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie GmbH Hannover

Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover

Telefon
+49 (0) 511 277-1738

Fax
+49 (0)511 277 1805

E-Mail
zajons(at)lzh-laser-akademie.de