PQT Energizer - Förderung für Start-ups aus Photonik und Quantentechnologien

Gründungsförderung im Bereich Photonik und Quantentechnologien

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert Gründungsvorhaben in den Bereichen Photonik und Quantentechnologien.

Für die Realisierung von Ideen in den Optischen Technologien und den Quantentechnologien werden vielfach Demonstratoren oder Prototypen benötigt, um die Funktionalität nachzuweisen und auch um Kapitalgeber zu überzeugen. Dies stellt für viele Gründerinnen und Gründer bereits eine große Hürde dar, die oftmals nicht oder nur mit Zeitverzögerungen überwunden werden kann. In diesem Zusammenhang werden häufig auch spezielle Laborräume oder fachspezifische Geräte benötigt, die wiederum mit entsprechenden Kosten verbunden sind.
An dieser Stelle ergänzt der „PQT Energizer“ die bestehende Förderlandschaft, um Gründer und Gründerinnen gezielt, niederschwellig und unkompliziert zu unterstützen. Die Förderung adressiert eine frühe Phase im Gründungsprozess und soll den Start von Gründungsvorhaben mit „photonischer und quantentechnologischer Hardware“ ermöglichen. Hierfür stellt das Land in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 220.000 € zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Start-ups im Bereich der Photonik oder Quantentechnologien, deren Gründung zum Antragszeitpunkt weniger als 5 Jahre zurückliegt.
Die Antragsteller müssen ihren Bezirk, Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder im Zusammenhang mit der Förderung errichten.

Was wird gefördert?

Es sollen Vorhaben mit förderfähigen Kosten bis zu 30.000€ gefördert werden. Projekte sollen eine Laufzeit von 6 Monaten nicht überschreiten.
Gefördert werden Sachausgaben oder Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen sowie Personalkosten im Zusammenhang mit Gründungsvorhaben im Bereich Photonik und Quantentechnologien.
Beispiele für förderfähige Ausgaben sind Mieten für Labore oder Geräte, oder Anschaffungskosten für Geräte, die benötigt werden, um signifikante Fortschritte im Gründungsvorhaben zu erreichen.

Wie wird gefördert?

Das Antragsverfahren ist einstufig. Projektanträge sind einzureichen über das Formular.
Die Begutachtung erfolgt durch eine Fachjury unter Einbeziehung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Start-up BW sowie QuantumBW.  
Die Förderung erfolgt als Festbetrag und im Rahmen der De-Minimis-Verordnung.

Wichtige Hinweise:

  • Der Nachweis der Unternehmensgründung erfolgt über Vorlage des Gewerbescheins oder einen Auszug aus dem Handelsregister.
  • Die Antragssteller müssen eine ausreichende Bonität zur Umsetzung des Vorhabens plausibel darlegen können und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
  • Das Vorhaben darf nicht vor Abschluss eines Fördervertrages begonnen sein oder werden.
  • Für das Vorhaben darf keine Förderung bei anderen Fördergebern beantragt sein oder werden.
  • Der Rechnungshof Baden-Württemberg ist zur Prüfung bei den Förderempfängern berechtigt.
  • Für die Förderung gelten die Vorgaben der ANBest-P.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel nachgelagert.
  • Sollen  mit den Fördermitteln Gegenstände beschafft werden, so sind mit dem Antrag bereits entsprechende Angebote vorzulegen. Für erworbene oder hergestellte Gegenstände ab 800 € gilt eine Zweckbindungsfrist entsprechend AfA-Tabelle, längstens 5 Jahre.
  • Von den geförderten Vorhaben wird eine Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit erwartet (Erfolgsstory).

Vorlagen und Unterlagen - Download

Formular

Ansprechpartner für Fragen rund um die Förderung ist Dr. Andreas Ehrhardt - 07361/6339091.