Über uns

Über uns

Photonics BW e.V.

Photonics BW e.V. ist das gemeinnützige Innovationsnetz zur Förderung der Optischen Technologien und Quantentechnologien in Forschung, Entwicklung und Anwendung, Aus- und Weiterbildung sowie zur Nachwuchsförderung und Öffentlichkeitsarbeit in Baden-Württemberg.

Aktuell vereinen wir rund 90 Mitglieder aus Industrie, KMU, Start-Ups, Forschung sowie Banken und Beratungseinrichtungen aus Baden-Württemberg und darüber hinaus.

Zur Mitgliederübersicht

Unsere Leistungen und Aktivitäten im Überblick

Hier geht's zu unseren Aktivitäten

  • Netzwerkbildung
  • Beratung
  • Technologietransfer
  • Innovationsförderung
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Nachwuchsförderung
  • Bildung und Karriere
  • Projekte

OptecNet Deutschland e.V.

Photonics BW ist Mitglied im OptecNet Deutschland e.V., dem bundesweiten Dachverband der acht regionalen Innovationsnetze Optische Technologien und Quantentechnologien.

OptecNet Deutschland vereint rund 600 Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Beratung und Finanzen zur Förderung der Photonik und Quantentechnologien.

Auszeichnungen

Im Rahmen eines europäischen Evaluierungsprozesses ist Photonics BW 2011 mit dem Bronze Label der European Cluster Excellence Inititative ausgezeichnet worden. 2012, 2015 und 2017, 2021 erhielt das Netzwerk nach strenger und umfassender Prüfung von 34 Qualitätsindikatoren das Qualitäts-Label Cluster-Exzellenz Baden-Württemberg und 2013, 2016 und 2018, 2021 das EU-Qualitätslabel
Cluster Management Excellence in Gold.

 

Hinweis zu den Mitgliedsbeiträgen von Photonics BW e.V. und den Steuereinsparungen durch die Gemeinnützigkeit

Der gemeinnützige eingetragene Verein Photonics BW e.V. fördert ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck „Förderung von Wissenschaft und Forschung“. Photonics BW e.V. erfüllt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG die gemeinnützigen Zwecke und ist im Sinne der §§ 51 ff. AO von der Steuer befreit.

Photonics BW e.V. ist deshalb gemäß Freistellungsbescheid berechtigt, für die Mitgliedsbeiträge und Spenden Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Diese Zuwendungsbestätigungen können steuerlich geltend gemacht werden und können Einsparungen bei der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer bewirken.