Der Einsatz von Laserstrahlung in Maschinen zur Materialbearbeitung, zum Beispiel beim Bohren, Gravieren und Abtragen – zunehmend aber auch im Bereich der Mikromaterialbearbeitung – ist erst seit wenigen Jahren in der Industrie verbreitet. Und das obwohl die Entwicklung zu immer kürzeren Pulsen und immer höheren Energien voranschreitet. Bei der Materialbearbeitung mit Lasern kann durch eine Wechselwirkung mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen. Der Laser selbst erzeugt keine ionisierende Strahlung. Unabhängig von den Regelungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung unterliegen Ultrakurzpuls-Lasermaschinen dem Strahlenschutzrecht und werden begrifflich als „Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung“ eingestuft. Sind bestimmte Betriebsparameter überschritten, bedürfen Ultrakurzpuls-Lasermaschinen einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, Ultrakurzpuls-Lasermaschinen so zu betreiben, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu jeder Zeit eingehalten werden.
Mit diesem Zertifikatslehrgang können Teilnehmer die Fachkunde im Strahlenschutz für Ultrakurzpuls-Lasermaschinen erwerben. Die zuständigen Behörden erkennen die erfolgreiche Teilnahme als Nachweis der Fachkunde an.
VORAUSSETZUNG
Als Voraussetzung für diesen Lehrgang sollte eine
Das Prüfungszertifikat als Laserschutzbeauftragter ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Weitere Informationen, sowie den Link zur Anmeldung finden Sie hier.
Datum
01.07.2019
9:30 Uhr
- 17 Uhr
Stadt
Ostfildern
Veranstaltungsort
Technische Akademie Esslingen An der Akademie 5
Referenten
Prof. Dr.-Ing. habil. Günter Dittmar - Steinbeis-Transferzentrum Technische Beratung und Entwicklung
Dr. Roswitha Eisbach - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, Mainz
Brigitte Hahn, M.Sc. - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Veranstalter
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 5 73760 Ostfildern
Telefon
+49 711 3 40 08-0
E-Mail
info(at)tae.de