Bei der Inbetriebnahme und dem Gebrauch des Lasers in der Medizin und Kosmetik sind umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen. So ist vor dem Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten.
Dieses Weiterbildungsseminar vermittelt ausführlich alle Informationen, über die der Laserschutzbeauftragte nachweislich verfügen muss, um seine Aufgabe verantwortungsvoll auszuüben.
Unsere Ausbildungsseminare erfüllen die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 11 (früher BGV B2) sowie die in der TROS Laserstrahlung definierten gesetzlichen Anforderungen der OStrV.
Der Kurs ist bei der Ärztekammer und der Zahnärztekammer Niedersachsen zertifiziert.
Inhalte:
Teilnehmerkreis:
Künftige Laserschutzbeauftragte einer Praxis oder Klinik und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen müssen.
Um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, sollten Teilnehmer die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen:
Der Laserschutzbeauftragte verfügt über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder über eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Lasereinrichtungen.
Programm:
PDF des Programms
Teilnahmegebühr:
435,- € zzgl. ges. MwSt.
Datum
10.06.2023
Stadt
Hannover
Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie GmbH Garbsener Landstraße 10 Hannover
Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover
Telefon
+49 (0) 511 277-1738
Fax
+49 (0)511 277 1805