Staubarme Arbeitsweise bei der Additiven Fertigung sicherstellen

Bei Wartungsarbeiten an Pulverbettanlagen sollten Beschäftigte geeignete Schutzkleidung tragen. (Foto: LZH)

Bei der Additiven Fertigung mit laserbasierten Pulverbettverfahren sollten Betriebe auf eine staubarme Arbeitsweise achten. Das empfiehlt der Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), an dessen Erarbeitung die Gruppe Sicherheitstechnik des Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) insbesondere im Rahmen der Durchführung von Expositionsuntersuchungen mitgewirkt hat.

Für den Bericht wurden in insgesamt zehn Betrieben personengetragene und ortsfeste Arbeitsplatzmessungen an Anlagen mit Metall- und Kunststoffpulvern durchgeführt. Die Arbeitsplatzgrenzwerte für die alveolengängige Staubfraktion wurden vereinzelt überschritten, wenn offen mit Pulvern gearbeitet wurde. Daher empfiehlt der Bericht offene Schüttvorgänge zu vermeiden und bei Wartungsarbeiten an den geöffneten Anlagen einen filtrierenden Atemschutz zu tragen. Die Anlagen sollten standardmäßig mit integrierter Pulverzufuhr und -absaugung sowie mit Handschuhkästen (Gloveboxen) ausgestattet sein.

Mehr Informationen:

baua: Bericht "Expositionsermittlung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei Additiven Fertigungsverfahren - Einsatz von Pulverbettverfahren"; Jürgen Walter, Michael Hustedt, Stefan Kaierle, Ulrich Prott, Anja Baumgärtel, Anita Woznica, Ralph Hebisch; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021; 117 Seiten; doi:10.21934/baua:bericht20210121.

Den Bericht gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8854510.

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