- Eine bis zu drei Seiten umfassende Kurzdarstellung des Innovationsgehaltes der Arbeit mit einer Auflistung der beteiligten Wissenschaftler/innen und ihrer jeweiligen Rolle
- Publikationen, Patente und andere öffentlich zugängliche Darstellungen (z.B. Webseiten) der Innovation.
- Der Nachweis der klinischen Erprobung (bei Ingenieuren) bzw. des technischen Innovationsgehaltes (bei Medizinern)
- Lebenslauf des Bewerbers/ der Bewerberin /der Bewerber
- Verwendungszweck des Preisgeldes