08.01.2020
Neurodegenerative Erkrankungen sind sehr beeinträchtigende, zum größten Teil unheilbare Erkrankungen, deren Eintreten stark mit dem Lebensalter zusammenhängt. Hierzu sollten Forschungsansätze/-vorhaben unter anderem die Bereichen der Bildgebungstechnologien oder Hirnstimulationstechniken bearbeiten.
Antragsberechtigt sind hier staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen und KMU der gewerblichen Wirtschaft.
Zuwendungsvorraussetzung sind zum einen einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten sowie notwendigen fachlichen Qualifikationen und Fähigkeiten besitzen, um die geplanten Untersuchungen durchzuführen. Forschungsverbünde sollen neue, klar definierte Ziele und Ansätze sowie strukturierte Arbeitspläne beinhalten, die innerhalb einer Zeitspanne von drei Jahren realisierbar sind. Dabei dürfen Forschungsverbünde können aus drei bis sechs regulären Verbundpartnern wie auch aus externen Kooperationspartnern bestehen. Alle Ergebnisse (z. B. Publikationen) transnationaler JPND Projekte müssen einen angemessenen Verweis auf JPND und die beteiligten Förderorganisationen enthalten.
Die Zuwendungen an die deutschen Partner werden im Wege der Projektförderung gewährt. Verbundprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt, die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem „Joint Call Sekretariat“, das beim DLR Projektträger angesiedelt ist, bis spätestens 3. März 2020, zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Weiterführende Informationen erhlaten Sie unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2803.html