27.10.2021
Die Inhalte reichten von der Einführung in die Funktionsweise und Rahmenbedingungen des Forschungszulagengesetzes über den Beantragungsprozess bis hin zur technischen Projektbeschreibung und Projektkostenkalkulation.
Im Anschluss des Vortrags hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich mit Dr. Rahe zu den bereits bekannten Problematiken bei der Antragsstellung und den wichtigsten Fragen zur Forschungsförderung auszutauschen.
Wir bedanken uns bei Herrn Dr. Rahe für die sehr hilfreichen Informationen und wünschen den Teilnehmenden viel Erfolg bei der Antragstellung!
Hintergrund:
Das am 1.1.2020 in Kraft getretene Forschungszulagengesetz bietet Unternehmen die Möglichkeit, FuE-bezogene Aufwendungen steuerlich geltend zu machen.
Die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage für FuE-bezogene Aufwendungen beträgt jährlich max. 4 Mio. EUR.
Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, d. h. jährlich max. 1 Mio. EUR pro Unternehmen. Die Forschungszulage wird mit der Körperschaft- oder Einkommensteuer durch das Finanzamt verrechnet.