BMBF: „Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien“

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien“, Bundesanzeiger vom 19.05.2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die internationalen Kooperationen in den Quantentechnologien im Rahmen des „Forschungsprogramms Quantensysteme. Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten“ zu fördern.

Die Quantentechnologien sind ein wichtiges Zukunftsfeld und zentral für die technologische Souveränität Deutschlands und Europas. Quantencomputer versprechen, Rechenaufgaben zu lösen, die für klassische Computer auch perspektivisch unlösbar bleiben. Quantensensoren ermöglichen potenziell beispielsweise neue medizinische Diagnostikverfahren und eine GPS-freie Navigation. Um das volle Potenzial dieser Technologien zu nutzen, ist aber in der Regel ein Wechselspiel ihrer unterschiedlichen Komponenten erforderlich. Beispielsweise spielen die Genauigkeit von Prozessen, die Robustheit von Lasern oder auch die Effizienz von Detektoren eine wesentliche Rolle. Ebenso bedarf es hochspeziellen Know-hows, um erfolgreich quantenbasierte Gesamtsysteme aufzubauen. Dafür gilt es, international die besten Akteure aus verschiedenen Ländern zusammenzubringen, Ressourcen für gemeinsame Forschung und Entwicklung zu bündeln sowie die Fachkräfte von heute und morgen für Quantentechnologien zu begeistern und auszubilden.

1.1 Förderziel

Deutschland will zusammen mit seinen europäischen Partnern in den Quantentechnologien technologisch souverän werden. Dazu ist es essenziell, eigene Quantentechnologie-Systeme und deren Schlüsselkomponenten selbst herstellen zu können. Allein kann Deutschland diese immensen Herausforderungen nicht meistern. Daher gilt es, mit Wertepartnern auf Augenhöhe zu kooperieren – innerhalb und außerhalb Europas.

Die Herausforderungen sind dabei zahlreich: Quantentechnologien müssen stringent in Richtung Anwendung weiterentwickelt werden. Dazu müssen unterschiedlichste wissenschaftlich-technische Disziplinen kooperieren und Unternehmen in die Forschung eingebunden werden. Komplexe technische Herausforderungen müssen gelöst werden, um beispielsweise skalierbare Quantencomputer zu entwickeln oder Quantensensoren für die Anwendung hinreichend kompakt zu bauen. Einzelne Komponenten müssen technisch deutlich weiterentwickelt werden. Zudem bedarf es spezieller Expertise sowohl für die Herstellung als auch die Nutzung der Quantentechnologien. Bereits heute zeichnen sich erste Engpässe an Fachkräften ab.

Basierend auf den oben dargestellten Herausforderungen hat die Förderrichtlinie zwei Teilziele:

Ziel A – Deutsche und internationale Forschungspartner aus Wissenschaft und Wirtschaft mit komplementärer Spitzenexpertise in der jeweiligen Disziplin in Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zusammenführen.

Ziel B – Deutsche und internationale Fachkräfte von heute und morgen für die Anforderungen der Quantentechnologien begeistern und sie weiter- und ausbilden.

Auf nationaler Ebene werden diese Ziele bereits mit unterschiedlichen Fördermaßnahmen im Rahmen des BMBF-Forschungsprogramms Quantensysteme verfolgt. Das realistische und anspruchsvolle Ziel der internationalen Förderrichtlinie ist es, die nationalen Maßnahmen synergistisch zu verstärken. Dieses Ziel soll innerhalb der Laufzeit der Projekte erreicht werden. Erfolgskriterien sind für Ziel A unter anderem Patentanmeldungen, Publikationen sowie insbesondere der Transfer von Ergebnissen aus der Wissenschaft in die Anwendung. Für Ziel B stehen unter anderem die Anzahl und Qualität neu entwickelter internationaler Weiter- und Ausbildungsansätze sowie die Reichweite der Maßnahmen (Anzahl an Fachkräften und Talenten) im Fokus. Insgesamt soll mit der Förderrichtlinie der gemeinsame internationale Fortschritt in den Quantentechnologien beschleunigt werden und die beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollen in die Lage versetzt werden, sich kooperativ im internationalen Wettbewerb zu positionieren.

1.2 Zuwendungszweck

Der Zweck der Förderrichtlinie ist es, in den Quantentechnologien internationale Kooperation von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu fördern. Die Förderrichtlinie schafft dazu einen Rahmen für inter­nationale Zusammenarbeit, insbesondere für bi- und trilaterale Kooperationen. Deutschland verfügt zwar auch eigenständig über ein umfassendes Innovationsökosystem, aber durch die Forschung in internationalen Verbünden soll in ausgewählten Bereichen ein schnelleres Vorankommen ermöglicht werden. Diese Förderrichtlinie ermöglicht es den Forschenden, international die besten Kooperationspartner zu finden und durch gezielte und enge Zusammenarbeit für die beteiligten Partner einen langfristigen Vorteil zu erlangen.

Für Ziel A werden technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Quantentechnologien gefördert. Für Ziel B werden Projekte gefördert, die pilotartig Herausforderungen im Bereich Motivation, Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte von heute und morgen adressieren. Dafür sollen die Projekte die unterschiedlichen internationalen Perspektiven von Anbietern und Anwendern der Quantentechnologien in die Entwicklung neuer Formate einfließen lassen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz sowie nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Zuwendungsgebers in den jeweiligen außereuropäischen Partnerländern genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unter­nehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 1 und 2 Buchstabe a bis c und Artikel 28 Absatz 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.2 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel 1 der AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

2 Gegenstand der Förderung

Die Förderung gliedert sich in die zwei Module A – „Technologie weiterentwickeln“ – und B – „Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden“. Projekte können nur Modul A oder B adressieren. Die beiden Module bauen nicht aufeinander auf.

Modul A – Technologie weiterentwickeln:

Gefördert werden anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte in den Quantentechnologien, sofern nachweislich ein schnelleres oder effektiveres Vorankommen im Vergleich zu rein nationalen Projekten zu erwarten ist.

Forschungsthemen können beispielsweise sein:

  • neue Methoden zur Quantenfehlerkorrektur
  • Chipintegration optischer Komponenten, z. B. für das photonische Quantencomputing
  • Plattformen und Materialien für die Quantensimulation
  • Schnittstellen zwischen Quantencomputern und Kommunikationssystemen
  • neue Architekturen und Programmierparadigmen für Quantenberechnungen, einschließlich hybrider Ansätze
  • Mikro- und Nano-Quantensensoren

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern als beispielhaft zu verstehen.

Projekte, die sich ausschließlich mit Quantenkommunikation befassen, können durch das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ gefördert werden.3

Eine zentrale Mitwirkung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist in Modul A Voraussetzung.

Modul B – Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden:

Das Modul soll Projekte zur gezielten Kooperation zwischen unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungs­systemen in den Quantentechnologien fördern. Mögliche Themen sind beispielsweise:

  • Entwicklung und pilotartige Umsetzung internationaler Studiengänge
  • Entwicklung und Umsetzung internationaler Studierenden-Akademien/-Sommerschulen mit starkem Anwendungsbezug (beispielsweise ähnlich der Quantum Future Academy)
  • Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Trainingskonzepte zur Aus- und Weiterbildung potenzieller Anwender der Quantentechnologien
  • Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Konzepte zur ziel­gruppengerechten Motivation potenzieller Anwender der Quantentechnologien
  • Einrichtung gezielter internationaler Austauschprogramme zwischen der Industrie und Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen, um den Transfer von Wissen und Anforderungen zu erleichtern (z. B. kollaborative Doktorandenprogramme, Sabbatical-Programme für den zeitlich befristeten Austausch von Beschäftigten aus der Industrie in die Forschung und vice versa)
  • Konzeptionierung neuartiger und forschungsnaher Wahlfachinhalte unter der Berücksichtigung der Bedarfe industrieller Anwender

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern als beispielhaft zu verstehen.

Charakteristisch bei jedem dieser Formate sollte ein starker Anwendungsbezug sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.4

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraus­setzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.5 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde ihre Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/05/2023-05-19-Bekanntmachung-Quantentechnologien.html

Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. Mai und der 15. November eines Jahres.