Laserschutzbeauftragte - aktuelle rechtliche Situation nach neuer OStrV

Mit der Veröffentlichung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV im Jahr 2010 und deren Neufassung vom 30.11.2016 haben sich die Stellung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb und seine Verantwortung geändert. Insbesondere im Hinblick auf die korrekte Bestellung und die Schulung des Laserschutzbeauftragten gilt es, die aktuellen Vorgaben zu beachten.

(Quelle: LASER MAGAZIN 1-2017)

Den gesamten Artikel im LASER MAGAZIN 1-2017: "Der Laserschutzbeauftragte im betrieblichen Alltag – ein Einblick in die aktuelle rechtliche Situation nach neuer OStrV"  finden Sie hier zum Download.

Verantwortung und Stellung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb
Zu beachten ist, dass die OStrV zum 30. November 2016 (OStrV 12-2016) aktualisiert wurde, wodurch die Stellung des LSB im Betrieb eine Aufwertung erfahren hat. Nach der ersten Fassung der OStrV von 2010 hatte der LSB den sicheren Laserbetrieb zu überwachen, nach der Neufassung der OStrV muss er diesen nun aber gewährleisten.

Was heißt dies nun für die Bestellung des LSB nach neuer OStrV?
Im Idealfall bestellt der Arbeitgeber einen leitenden Angestellten zum LSB, der aufgrund seiner Stellung im Betrieb bereits in verantwortlicher Position ist und Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern besitzt.  Soll ein Mitarbeiter ohne Vorgesetztenstatus zum LSB bestellt werden, so hat der Arbeitgeber diesem in der Bestellung die entsprechenden Befugnisse und Verantwortung für seine Tätigkeit als LSB zu übertragen. Das heißt, eine eindeutige arbeitsrechtliche Regelung der Stellung des Mitarbeiters in seiner Funktion als LSB ist in diesem Fall unbedingt erforderlich.

Bereits amtierende LSB, die noch nach BGV B2/DGUV Vorschrift 11 bestellt wurden, müssen sich spätestens, wenn die Unfallverhütungsvorschrift zurückgezogen wird, vom Arbeitgeber neu nach OStrV bestellen lassen. Dabei müssen ihre Aufgaben, Pflichten, Befugnisse und Verantwortung genau in der Bestellung definiert sein. Zurzeit wird ein DGUV-Grundsatz zum LSB erarbeitet, welcher die Stellung des LSB im Unternehmen nach neuer OStrV klarstellen und noch offene Punkte, beispielsweise in Bezug auf die Schulung und Fortbildung des LSB, klären soll.

Schulung des Laserschutzbeauftragten
In Bezug auf die Schulung des LSB ist zu beachten, dass er einen Kurs besucht, der Fachkenntnisse nach OStrV / TROS Laserstrahlung vermittelt. Dieser Kursbesuch muss auch erfolgreich (sprich mit einer bestandenen schriftlichen Prüfung) abgeschlossen werden.

Bereits seit der Zeit vor der OStrV amtierende LSB, die bislang noch keinen entsprechenden Lehrgang besucht haben, sollten sobald wie möglich zur Schulung geschickt werden, um den Vorgaben der Verordnung zu genügen. Sollte der LSB einen Kurs zur Erlangung der Sachkunde nach DGUV Vorschrift 11 bzw. BGV B2 besucht haben, so ist gemäß dem zurzeit in Ausarbeitung befindlichen DGUV Grundsatz vorgesehen, dass er innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren eine entsprechende Fortbildung zu absolvieren hat.

Laut TROS Laserstrahlung (Teil Allgemeines) ist zwischen anwendungsbezogenen eintägigen und allgemeinen anderthalbtägigen Kursen zu unterscheiden. Letztere werden für größere Unternehmen und Institutionen mit einem breiten Laseranwendungsspektrum empfohlen und sind für die nichtanwendungsspezifische, also die allgemeine Ausbildung zum LSB vorgeschrieben. Sollte ein amtierender LSB, der für diverse Laseranwendungen verantwortlich ist, bislang nur eintägig geschult worden sein, so ist der Besuch einer anderthalbtägigen Neuschulung bzw. einer Fortbildung anzuraten.

Generell schreibt die OStrV vor, dass die erworbenen Fachkenntnisse durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten sind. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Ausbildung zum LSB bei einem Kursanbieter erfolgt, der die Anforderungen gemäß TROS Laserstrahlung (Teil All-gemeines) erfüllt. Im Zweifelsfall kann Rat beim zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft) oder der zuständigen Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) eingeholt werden.

bayern photonics bietet am 16./17. Mai eine anderthalbtägige Laserschutzschulung in 82234 Weßling/Oberpfaffenhofen an. Eine Anmeldung ist noch möglich.

Durchgeführt wird der Kurs vom Bayerischen Laserzentrum (blz), das seit etwa 20 Jahren Laserschutzschulungen bietet.