Laserschutzbeauftragter für technische Anwendungen

Beschreibung

Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist gemäß §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten.

Unsere Ausbildungsseminare erfüllen die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 11 (früher BGV B2) sowie die in der TROS Laserstrahlung definierten gesetzlichen Anforderungen der OStrV zum Nachweis der Fachkenntnisse.

Sie haben die Wahl zwischen dem eintägigen Basis- und dem zweitägigen Intensiv-Seminar.

 

LSB1 (1-tägig):
Das eintägige Basis-Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotenziale beim Betrieb von Lasereinrichtungen. Die Teilnehmer werden über die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung unterrichtet und lernen wirksame Schutzmaßnahmen kennen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen, Vorschriften und Gesetze eingegangen.

Inhalte

  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Lasersicherheit und -schutz - Direkte Gefährdungen
  • Lasersicherheit und -schutz - Indirekte Gefährdungen
  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

 

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter, die künftig für die Lasersicherheit verantwortlich sind und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen müssen.

Um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, sollten Teilnehmer die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen: Der Laserschutzbeauftragte soll eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung haben (mindestens 2 Jahre) und über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung verfügen. 

Für die Auffrischung der Sachkunde empfehlen wir unsere Vertiefungskurse:
Sicherheit von Laseranlagen 
Gefahrstoffe in der Lasermaterialbearbeitung

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Date
05.09.2017    09:00 o'clock - 17:15 o'clock

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