nach OStrV und TROS Laserstrahlung
Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutz-verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Be-stellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u. a. die Gefährdungsbe-urteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.
Gemäß OStrV sind Laserschutzbeauftragte zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Dabei wird die regelmäßige Auffrischung der Sachkunde Laserschutzbeauftragter mindestens aller 5 Jahre empfohlen.
Alle Details zur Veranstaltung finden Sie hier»
Date
05.09.2017
City
Jena
Location
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Organizer
JenALL Jenaer Akademie e.V.
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Phone
+49 (0) 3641 205 108